Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Grundlegendes

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast / Kunden, nachfolgend Gast genannt, und der Hotel Adula AG als Betreiberin des Traditionashauses Hotel Adula, im Folgenden als Hotel bezeichnet. Der Einfachheit halber wird in diesen AGB – egal in Bezug auf welche Leistung – immer vom Vertrag gesprochen.
Es gelten ausschliesslich die bei Vertragsschluss gültigen Geschäftsbedingungen des Hotels. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes kommen nur zur Anwendung, wenn dies vor Vertragsunterzeichnung ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

2. Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Flims Waldhaus im Kanton Graubünden Gerichtsstand, sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht. Es kommt für alle Vertrags-, Reserverations-, allfälligen Zusatzvereinbarungen und allgemeinen Bedingungen, ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

3. Definitionen

Gruppen: Gruppen im Sinne dieser AGB sind Reisegruppen oder Veranstaltungen mit einer Mindestzahl von 10 gebuchten Zimmern.Individualgäste: Individualgäste im Sinne dieser AGB sind alle Reservierungen, welche über unsere Buchungsmöglichkeiten individuell eingegangen sind und weniger als 10 Zimmern pro Nacht entspricht, sowie nicht von dem Hotel Adula schriftlich als Gruppe bestätigt wurden. Schriftliche Bestätigungen: Als schriftliche Bestätigungen gelten auch E-Mail-Nachrichten. Vertragspartner sind der Gast und das Hotel.

4. Vertragsgegenstand / Geltungsbereich

Der Vertrag über die Miete von Zimmern, Seminarräumen, Flächen sowie den Bezug von sonstigen Lieferungen und Leistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Gastes oder konkludent zustande. Eine Reservation, die am Anreisetag selbst erfolgt, ist im Augenblick der Annahme durch das Hotel verbindlich.

Vertragsänderungen werden für das Hotel erst durch eine (schriftliche) Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Gast sind unwirksam. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

5. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sich nach der individuell vorgenommenen und bestätigten Reservation des Gastes. Der Gast hat – andere vertragliche Vereinbarungen vorbehalten – keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer. Sollten trotz einer bestätigten Reservation keine Zimmer im Hotel verfügbar sein, so muss das Hotel den Gast rechtzeitig informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahe gelegenen Hotel einer vergleichbaren oder höheren Kategorie anbieten. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen zu Lasten des Hotels. Lehnt der Gast das Ersatzzimmer ab, so hat das Hotel vom Gast bereits erbrachte Leistungen (z.B. Anzahlungen) umgehend zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Gastes bestehen nicht, wenn die Ersatzunterkunft gleichwertig war.

6. Nutzungsdauer

Vorbehältlich anderer Vereinbarungen steht dem Gast das Recht zu, die gemieteten Räume ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetags bis 11.30 Uhr des Abreisetages zu nutzen. Bei einer verspäteten Freigabe des Zimmers durch den Gast kann das Hotel für die vertragsüberschreitende Nutzung CHF 50.- pro Stunde resp. bei mehr als 3 Stunden mindestens 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen. Nach 18 Uhr wird der volle Zimmerpreis berechnet. Vertragliche Ansprüche des Gastes auf ordentliche Weiterbenutzung der Flächen werden hierdurch nicht begründet; die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt vorbehalten. Das Hotel behält sich im Falle des verspäteten Verlassens des Zimmers vor, die Gegenstände des Gastes aus dem Zimmer zu entfernen und an einem geeigneten Ort im Hotel kostenpflichtig aufzubewahren.

7. Preise / Zahlungspflicht

Die vom Hotel kommunizierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für Bestellungen von seinen Begleitern und Besuchern. Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. Preisangaben in Fremdwährungen sind Richtwerte und werden zum jeweiligen Tageskurs verrechnet. Gültigkeit haben jeweils diejenigen Preise, die vom Hotel bestätigt werden. Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste veranlasst. Je nach Vereinbarung kann das Hotel eine Anzahlung verlangen. Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund zusätzlicher Leistungen des Hotels für den Gast und/oder die ihn begleitenden Personen entstanden sind. Die Schlussrechnung ist – vorbehältlich anderer Vereinbarungen – spätestens anlässlich des Check-outs am Abreisetag in Schweizer Franken bar oder per akzeptierter Kreditkarte zu bezahlen. Spätestens jedoch 15 Tage nach Zustellung der Schlussrechnung.

8. Rücktritt durch das Hotel

Das Hotel ist berechtigt, jederzeit aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch unverzügliche einseitige und schriftliche Erklärung ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten: Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:

  • eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wird während der vom Hotel gesetzten Frist nicht geleistet;
  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages objektiv unmöglich machen;
  • Zimmer oder Räume, die unter irreführender oder falscher Angabe, z.B. in der Person des Gasts oder des Gebrauchs- oder Aufenthaltzwecks, gebucht oder genutzt werden;
  • das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer Hotelgäste oder das Ansehen des Hotels beeinträchtigen kann;
  • der Gast zahlungsunfähig geworden ist (Konkurs oder fruchtlose Pfändung) oder er seine Zahlungen eingestellt hat;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.

Bei einem Rücktritt des Hotels aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz und die Entschädigung für die gebuchten Leistungen bleibt grundsätzlich geschuldet.

9. Annullation der Reservation / Annullationsgebühren

a. Annullation

Eine Annullation der Reservation bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Bei einem Nichterscheinen des Gastes („no-show“) wird der Gesamtaufenthalt in Rechnung gestellt. Entscheidend für die Berechnung der Annullationsgebühren ist das Eintreffen der schriftlichen Annullation des Gastes beim Hotel. Dies gilt sowohl für Briefe als auch für E-Mail Nachrichten. Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ohne dass eine genehmigte Annullation vorliegt oder erfolgen Um- bzw. Abbestellungen von bestimmten reservierten Leistungen, so kann das Hotel die nachfolgenden Annullationsgebühren in Rechnung stellen.

b. Annullationsgebühren Individual Buchungen

Bei Individualreservierungen kann es passieren, dass Sie, aus welchen Gründen auch immer, Ihre Reise nicht antreten können. Falls Sie uns dies mehr als 15 Tage im Voraus mitteilen, so ist diese Stornierung gebührenfrei. Bei einer Absage von 14 bis 7 Tagen vor dem Ankunftsdatum werden wir Ihnen 50% des gebuchten Arrangements in Rechnung stellen. Bei einer Annullation von 6–3 Tagen vor Ankunft verrechnen wir 75% des gebuchten Aufenthaltes und bei einer Stornierung der Reservation bei 2 oder weniger Tagen vor Anreise 100%. Diese Regelung gilt auch für verspätete Anreisen oder vorzeitige Abreisen.

c. Annullationsgebühren für Gruppen und Veranstaltungen.

Für Gruppenbuchungen findet bei einer Teil Annullation diese Aufstellung verhältnismässig Anwendung: Ab 180 Tage im Voraus – 75% der vertraglich vereinbarten Gesamtkosten, die Kostenlos annulliert werden können. Bis 90 Tage im Voraus –   50% der vertraglich vereinbarten Gesamtkosten, die Kostenlos reduziert werden können. Bis 40 Tage im Voraus –   30% der vertraglich vereinbarten Gesamtkosten, die Kostenlos reduziert werden können. Bis 28 Tage im Voraus –   20% der vertraglich vereinbarten Gesamtkosten, die Kostenlos reduziert werden können. Bis 14 Tage im Voraus –   5% der vertraglich vereinbarten Gesamtkosten, die Kostenlos reduziert werden können. Ab 5 Tage im Voraus –     0% der vertraglich vereinbarten Gesamtkosten, die Kostenlos reduziert werden können.

d. Annullationsgebühren für FIT Buchungen.

Für FIT Buchungen, insofern nichts schriftlich und von beiden Parteien unterzeichnet vereinbart, gelten folgende Bestimmungen:

High Saison:

Bis 60 Tage vor Anreise 75% der gebuchten Kosten sind kostenfrei stornierbar.
Bis 20 Tage vor Anreise 75% der gebuchten Kosten sind kostenfrei stornierbar.
Ab 20 Tage vor Anreise 20% der gebuchten Kosten sind kostenfrei stornierbar.
Ab 10 Tage vor Anreise keine kostenfreie Stornierung mehr möglich.

Low Saison

Bis 30 Tage vor Anreise 75% der gebuchten Kosten sind kostenfrei stornierbar.
Bis 10 Tage vor Anreise 50% der gebuchten Kosten sind kostenfrei stornierbar.
Ab 10 Tage vor Anreise keine kostenfreie Stornierung mehr möglich.

10. Verunmöglichte Anreise

Kann der Gast in Folge höherer Gewalt (Hochwasser, Lawinenabgang, Erdbeben, staatliche Reiserestriktionen etc.) nicht oder nicht rechtzeitig anreisen, so ist er nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die versäumten Tage zu bezahlen. Der Gast muss die Unmöglichkeit der Anreise beweisen. Die Zahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt jedoch ab dem Moment der Anreisemöglichkeit wieder auf.

11. Vorzeitige Abreise

Reist der Gast vorzeitig ab, so ist das Hotel berechtigt, die gesamten gebuchten Leistungen zu 100% in Rechnung zu stellen.

12. Aufenthalt / Schlüssel / Sicherheit / Internet / Rauchen

Das Hotelzimmer ist ausschliesslich für den registrierten Gast reserviert. Das Überlassen des Zimmers an eine Drittperson oder die Nutzung durch eine zusätzliche Person bedarf der (schriftlichen) Genehmigung des Hotels. Durch den Abschluss eines Vertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume und der Einrichtungen des Hotels durch alle gebuchten Personen, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Gast hat seine Rechte gemäss allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben. Die vom Hotel abgegebene Zimmerkarte bleibt Eigentum des Hotels und ermöglicht einen 24-Stunden Zutritt zum Hotel. Der Verlust der Karte/des Schlüssels ist umgehend an der Rezeption zu melden. Eine beschädigte Karte wird mit CHF 5.- und der Verlust der Karte mit CHF 5.- dem Gast in Rechnung gestellt. Für einen Zugang zum Internet muss der Gast sich über die W- Lan Landing Page anmelden, hierbei kann er zwischen seiner Zimmer Nummer oder der Angabe seiner Mobilenummer wählen. Diese Dienstleistung ist für alle Gäste kostenlos. Der Gast haftet für Missbrauch und illegales Verhalten bei der Internetnutzung. Das Rauchen ist im gesamten Hotel nur an/in entsprechend gekennzeichneten Orten/Räumen gestattet. Mögliche entstehende Kosten bei Missachtung dieser Hausordnung, werden dem Gast ohne Absprache in Rechnung gestellt. Sollte das Zimmer bei Abreise eine zusätzliche Abfallbeseitigung sowie zusätzliche Reinigungsarbeiten benötigen, können vom Hotel Adula diese Kosten ohne Absprache in Rechnung gestellt werden.

13. Verlängerung des Aufenthaltes

Vorbehältlich anderer Absprachen hat der Gast keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird. Kann der Gast am Tag der Abreise das Hotel nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare aussergewöhnliche Umstände / höhere Gewalt (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Vertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch zu den bisherigen Konditionen verlängert.

14. Zusätzliche Bedingungen für Gruppen

Gruppentarife kommen nur bei vorhergehender Vereinbarung und schriftlicher Bestätigung durch das Hotel zur Anwendung. Für eine Gruppe mit weniger als 10 Zimmern gelten die Tarife für Einzelreisende. Die endgültige Personenzahl der Gruppe (inkl. Namensliste) der Gruppe muss dem Hotel bis spätestens 14 Kalendertage vor Ankunft der Gruppe mitgeteilt werden. Bei Annullation einer Gruppenreservation gelten die unter Punkt 9 aufgeführten Annullationsgebühren berechnet.

15. Speisen und Getränke

Sämtliche Speisen und Getränke sind ausschliesslich vom Hotel zu beziehen. In Sonderfällen (Spezialitäten, usw.) kann hierüber eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In einem solchen Fall ist das Hotel berechtigt, eine Servicegebühr bzw. ein Korkengeld zu verlangen.

16. Abwicklung von Veranstaltungen

 Allgemeine Bestimmungen
Soweit das Hotel für den Gast auf dessen Veranlassung technische und andere Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es auf Rechnung des Gasts. Der Gast haftet für die sorgfältige Behandlung und die ordnungsgemässe Rückgabe der Einrichtungen. Das Hotel wird vom Gast von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen freigestellt. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen und Geräten des Gasts unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf der vorherigen schriftlichen Bewilligung des Hotels. Durch die Verwendung dieser Geräte und Anlagen auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Gasts, soweit das Hotel diese nicht selbst zu vertreten hat. Die durch die Nutzung der elektrischen Anlagen und Geräte entstehenden Stromkosten können das Hotel pauschal erfassen und berechnen. Der Gast ist mit Einwilligung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel Anschluss- und Verbindungsgebühren (siehe separate Aufstellung) verlangen. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden auf Anzeige des Gastes hin rasch möglichst beseitigt. Soweit das Hotel die Störungen nicht zu vertreten hat, werden durch Störungen weder Leistungsansprüche gemindert noch Haftungen begründet. Der Gast hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Bewilligungen auf eigene Kosten einzuholen. Ihm obliegt die Einhaltung der Bewilligungen sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Zusammenhang mit der Veranstaltung. Bussgelder wegen eines Verstosses gegen die Bewilligungen sind vom Gast zu zahlen. Der Gast hat die im Zusammenhang mit Musikdarbietung und Beschallung erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z.B. SUISA) abzuwickeln. Dauert eine Veranstaltung länger als 24 Uhr, so wird für jede angefangene Stunde ein Zuschlag berechnet.

Die Verpflegung

Die Verpflegung richtet sich nach den getroffenen Vereinbarungen. Das Hotel muss spätestens 14 Tage vor dem Anlass die endgültige Menü- und Weinauswahl erhalten. Die Anzahl der Teilnehmer für eine bestimmte Mahlzeit, bzw. ähnliche Anlässe, muss 48 Stunden vorher vom Veranstalter bestätigt werden. Die Rechnungsstellung erfolgt auf der Basis der bestätigten, bzw. auf einer allfällig höheren effektiven Teilnehmerzahl. Die Teilnehmerzahl bei Mahlzeiten bzw. ähnlichen Anlässen bei gleichzeitiger Übernachtung der Teilnehmer im Hotel wird grundsätzlich nach der Anzahl Übernachtungen berechnet, bzw. auf einer allfällig höheren effektiven Teilnehmerzahl. Um eine optimale Zimmereinteilung zu gewährleisten, vermerkt der Veranstalter auf der Teilnehmerliste die Priorität der Teilnehmer sowie allfällige Behinderungen, Allergien oder sonstige besondere Bedürfnisse. Eine einwandfreie Qualität der Speisen und Getränke (z.B. Kaffeepausen, Mahlzeiten, etc.) kann nur garantieren, wenn die Teilnehmer zur vereinbarten Zeit erscheinen oder wenn es vom Veranstalter rechtzeitig (mindestens 1 Stunde vorher) über Verspätungen bei den Mahlzeiten informiert wird. Bei Verspätungen von mehr als 30 Minuten werden die entstandenen Zusatzkosten (z.B. Mitarbeiteraufwand) in Rechnung gestellt.

Saalmiete und Nutzung

Für Bankette berechnen wir keine Saalmiete, ausser in den à la carte Restaurants, sofern Exklusivität gewünscht wird. Die Saalbenutzung ist zeitlich festgelegt. Ausserhalb dieser Zeiten kann das Hotel über den Saal verfügen. Das Hotel Adula behält sich vor, Raumreservationen für Sitzungen, Mahlzeiten, etc. auszutauschen, wenn dies den Anforderungen und Interessen des Veranstalters entspricht und für diesen vertretbar ist; besonders aber auch dann, wenn die ursprüngliche Anzahl der Teilnehmer sich bis zum Anlass ändert. Des Weiteren behält sich das Hotel vor, für kurzfristige Änderungen im Programm (z.B. Wechsel der Saalbestuhlung, Wechsel eines Menüs, etc.) einen Preiszuschlag zu verrechnen. Mehraufwand von Mitarbeitern (z.B. Aufräumarbeiten), Mehrkosten für Stromverbrauch (z.B. Disco), zusätzliche Abfallbeseitigung sowie zusätzliche Reinigungsarbeiten können vom Hotel ohne Absprache in Rechnung gestellt werden. Der Veranstalter übermittelt dem Hotel Adula bis spätestens 14 Tage vor dem Anlass das detaillierte Programm, eine genaue Teilnehmerliste, die Angaben über die Einrichtung der Sitzungsräumlichkeiten und der technischen Hilfsmittel sowie alle Informationen, die das Hotel für eine reibungslose Durchführung des Anlasses benötigt. Bei technischen Einrichtungen ( technischen Bauten, Ablage von Material ) in den Räumlichkeiten des Hotel Adula müssen die Fluchtwege freigehalten werden. Der Vertragspartner ist verpflichtet, eine durch Ihn beauftragte Firma, über die Fluchtwege zu informieren.

 Zusendung von Veranstaltungsmaterial

Um bei Vorausversand von Material die sichere Lagerung zu gewährleisten oder allenfalls um die Ausstellung einer Eigenbedarfserklärung zuhanden der Zollbehörden zu übernehmen, benötigt das Hotel Adula folgende Angaben:

    • – Tag des Versandes
    • – Mit welcher Institution wurde das Material versandt (Post, DHL, etc.)
    • – Genaue Anzahl, Grösse, Gewicht und evtl. sonstige Merkmale der Pakete
    • – Inhalt des Materials mit dessen Versicherungswert

Überdies sollten diese Materialien an die verantwortliche Kontaktperson des Veranstalters adressiert und mit dem Namen des Anlasses versehen sein.

Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen des Hotel Adula sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Beanstandungen müssen 10 Tage nach Rechnungsdatum eingebracht werden. Das Hotel geht grundsätzlich davon aus, dass alle Rechnungen zu Lasten des Veranstalters gehen. Wünscht der Veranstalter spezielle Abrechnungsformen oder eine bestimmte Aufteilung der Rechnung, muss er dies dem Hotel vor dem Anlass bekannt geben. Auch in diesen Fällen bleibt der Veranstalter für allfällig nicht bezahlte Rechnungen verantwortlich. Werden die im individuellen Vertrag vereinbarten Anzahlungstermine nicht eingehalten, so steht es dem Hotel Adula offen, die Veranstaltung abzusagen. Die Entschädigung des Hotels berechnet sich in diesem Fall wie die Annullationsgebühren, wobei der nicht eingehaltene Anzahlungs- dem Annullationstermin entspricht. Die Annullationsgebühren rechnen sich nach der Aufstellung im individuellen Vertrag. Bei einer Teil Annullation findet die Annullierungs- Aufstellung in Punkt 9 c) verhältnismässig Anwendung. Decken die getätigten Anzahlungen die Annullationsgebühren nicht, ist das Hotel berechtigt, die Differenz beim Veranstalter einzufordern. Die bis 48 Stunden vor Anlassbeginn gemeldete Personenzahl gilt als effektive Grundlage für die Verrechnung. Sie ist verbindlich und wird zu 100% verrechnet. Zusätzliche Teilnehmer werden zu den vereinbarten Konditionen verrechnet. Nach der Veranstaltung erhalten Sie von uns eine detaillierte Rechnungsaufstellung der erbrachten Leistungen. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum.

Vorauszahlung

Bei Anlässen ab CHF 5‘000.– wird eine gestaffelte Vorauszahlung von 100% der bestätigten Leistungen auf folgende Bankverbindung verlangt:

Konto bei der Graubündner Kantonalbank in 7002 Chur, z. G.

Hotel Adula AG, 7018 Flims-Waldhaus
CK 164.676.100. – BLZ 774.

Für internationale Überweisungen:

Swift Code GRKBCH2270A,
IBAN CH83 0077 4110 1646 7610 0.

Die Vorauszahlungsschritte sind wie folgt:

ab 180 Tage vor dem Anlass 50% der bestätigten Leistungen.
90 Tage vor dem Anlass 75% der bestätigten Leistungen.
30 Tage vor dem Anlass 90% der bestätigten Leistungen.
14 Tage vor dem Anlass 100% der bestätigten Leistungen.

Die Anzahlung ist als Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt zu verstehen. Das Hotel kann anstelle einer Anzahlung auch eine Kreditkartengarantie verlangen. Die Vorauszahlungstermine sind zwingend einzuhalten. Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Leistung der Kreditkartengarantie kann das Hotel vom Vertrag (inkl. aller Leistungsversprechungen) unverzüglich (ohne Mahnung) zurücktreten und die unter Ziffer 9 dieser AGB aufgeführten Annullierungskosten verlangen. Dem Hotel steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen gegenüber dem Gast zu.

Erfolgt die Reservation kurzfristiger, so verlangt das Hotel eine Kreditkartengarantie über den gesamten Buchungsbetrag.

17. Durch den Gast eingebrachte Gegenstände

Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gasts in den Veranstaltungsräumen bzw. auf dem Hotelareal. Das Hotel übernimmt keine Bewachungs- und Aufbewahrungspflicht. Das Hotel übernimmt für den Verlust, Untergang oder Beschädigung der eingebrachten Gegenstände keine Haftung, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Die Bewachung und Ausstellung von wertvollen Gegenständen ist Sache des Veranstalters. Es obliegt dem Veranstalter, für die in Punkt 17 genannten Situationen eine entsprechende Versicherung abzuschliessen. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen amtlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzusprechen. Die Hoteleinfahrt, der Empfangsbereich und die Hotelhallen dürfen nicht zur Ausstellung von Werbematerialien, etc. benützt werden. Nach vorheriger Absprache mit der für den Anlass zuständigen Kontaktperson des Hotel Adula kann das Aufstellen oder Aufhängen eines Firmenlogos (z.B. für den Welcome Desk) evtl. ermöglicht werden.

Die eingebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach dem Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Zurückgelassene Gegenstände darf das Hotel auf Kosten des Gasts entfernen und / oder einlagern lassen. Ist die Entfernung mit unverhältnismässig hohem Aufwand verbunden, kann das Hotel die Gegenstände im Veranstaltungsraum belassen und für die Dauer des Verbleibs dem Gast die übliche Raummiete in Rechnung stellen. Verpackungsmaterial (Karton, Kisten, Kunststoff etc.), welches in Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Gast oder Dritte anfällt, muss vom Gast entsorgt werden. Sollte der Gast Verpackungsmaterial im Hotel zurücklassen, ist das Hotel zur Entsorgung auf Kosten des Gasts berechtigt.

18. Handlungen, Benutzung und Haftung

a) Hotel

Das Hotel bedingt die Haftung gegenüber dem Gast im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit weg und haftet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unmittelbare Anzeige des Gastes hin bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Gast, rechtzeitig einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so besteht kein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts. Das Hotel haftet für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäss den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Betrage von Fr. 1’000.-. Als eingebracht gelten Gegenstände, welche der Gast in seinem Hotelzimmer und dem dazu vorgesehenen Tresor aufbewahrt.  Für leichte und mittlere Fahrlässigkeit haftet das Hotel nicht. Werden Kostbarkeiten (Schmuck etc.), Bargeld oder Wertpapiere dem Hotel nicht zur Aufbewahrung übergeben, so ist die Haftung des Hotels im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wegbedungen. Das Hotel empfiehlt, Geld und Wertgegenstände grundsätzlich im Safe der Rezeption aufzubewahren. Wird ein allfälliger Schaden dem Hotel nicht sofort nach seiner Entdeckung angezeigt, so gehen die Ansprüche des Gastes unter. Das Hotel haftet unter keinem Rechtstitel für Leistungen, welche es dem Gast lediglich vermittelt hat. Das Hotel lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung des durch Dritte eingebrachten Materials ab.

b) Gast

Der Gast haftet gegenüber dem Hotel für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, Begleiter bzw. seine Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass das Hotel dem Gast ein Verschulden nachweisen muss. Der Gast ist für den korrekten Gebrauch und die ordnungsgemässe Rückgabe sämtlicher technischer Hilfsmittel / Einrichtungen verantwortlich, die ihm das Hotel zur Verfügung stellt oder in dessen Auftrag über Dritte beschafft, und haftet für Schäden und Verluste. Der Gast haftet für veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.

c) Dritter

Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.

19. Hunde

Hunde dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen eine Vergütung von CHF 25 in das Hotel mitgebracht werden. Der Gast, der ein Tier in das Hotel mitbringt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäss zu halten bzw. zu beaufsichtigen oder auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass bestimmte Hunderassen einen Maulkorb tragen müssen. Es gelten die Gesetzlichen Bestimmungen. Im Wellnessbereich, den Restaurants sowie im Kids Club des Hotels dürfen sich keine Tiere aufhalten.

20. Fundsachen

Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn-/ Geschäftsadresse nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Gast. Bei nicht eindeutigen Eigentumsverhältnisse werden die Sachen nach Ablauf einer drei monatigen Aufbewahrungsfrist dem lokalen Fundbüro übergeben.

21. Weitere Bestimmungen

Wünscht der Gast Leistungen, die nicht vom Hotel selbst erbracht werden, so handelt das Hotel lediglich als Vermittler. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Soweit diese abgeändert werden können, gilt für Schadenersatzansprüche des Gastes eine absolute Verjährung von 6 Monaten nach Abreise. Das Hotel Adula handelt im Namen und auf Rechnung des Bestellers, um bei Dritten technische oder sonstige Einrichtungen zu beschaffen oder Dienstleistungen zu buchen. Der Besteller haftet für die Pflege und ordnungsgemässe Rückgabe und stellt das Hotel Adula von Ansprüchen frei. Anzeigen in Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet) mit Hinweis auf Veranstaltungen im Hotel, mit oder ohne Verwendung des unveränderten Firmenlogos, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das Hotel. Rufschädigende oder ehrverletzende Kommentare auf Bewertungsplattformen (wie bspw. Tripadvisor) über Dienstleistungen des Hotels, welche nachweislich nicht der Wahrheit entsprechen und vom Hotel widerlegt werden können, werden bei den entsprechenden Behörden angezeigt. Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche des Hotels bleiben vorbehalten.

22. Akzeptierte Zahlungsmittel

Banküberweisung, Barzahlung, Maestro, Postcard, Visa, Mastercard/Eurocard, American Express oder Diners Club. Wir bitten Sie um Verständnis, dass keine persönlichen Checks angenommen werden können.

23. Kreditkarteninformationen

Die Kreditkartendaten werden vertraulich behandelt. Es folgen keine Belastungen im Voraus, falls nicht anderes in den Buchungsbedingungen vermerkt. Die Kreditkarte dient lediglich als Garantie der Buchung. Das Hotel behält sich das Recht vor, vor der Anreise eine Kreditkartenautorisierung durchzuführen. Sollte eine Anreise nicht erfolgen oder storniert werden, wird ein allfälliger Betrag (siehe Stornobedingungen) verrechnet. Durch die Akzeptierung der AGB in der Bestätigung erlauben Sie uns den Betrag von der angegebenen Kreditkarte zu belasten. Wir empfehlen den Abschluss einer Annullierungsversicherung für Eventualfälle wie Unfall, Krankheit, verspätete Ankunft oder vorzeitige Abreise.

24. Preise und Bestpreisgarantie

Die Preise auf unserer Webseite sind in höchstem Masse wettbewerbsfähig. Wir möchten, dass Sie für Ihren Aufenthalt den niedrigsten möglichen Preis zahlen. Sollten Sie Ihre Unterkunft zu denselben Reservierungsbestimmungen und einem niedrigeren Preis zum Buchungszeitpunkt im Internet finden, werden wir unseren Preis dem niedrigeren Preis anpassen. Ausgenommen sind Sonderangebote, wie unteranderem Genius Rabatte auf Mobile Booking und Booking.com, sowie ähnlichen Plattformen. Die Angebote auf unserer Website sind ausschließlich entweder über den dafür vorgesehenen Buchungslink auf unserer Website unter dem entsprechenden Angebot oder via schriftliche Anfrage an das Hotel buchbar. Bitte beachten Sie, dass das entsprechende Angebot nur im angegebenen Gültigkeitszeitraum sowie mit entsprechender schriftlicher Buchungsbestätigung des Hotel Adula seine Gültigkeit erhält. Der Währungsrechner dient ausschließlich der Information und kann somit nicht als genau und geltend angesehen werden. Die aktuellen Preise können variieren.

25. Zuschläge

Kurtaxe ist nicht im Zimmerpreis inbegriffen und wird mit CHF 5.00 pro Person / Nacht berechnet.

26. Privacy Policy

Wir wissen, dass Sie am Schutz Ihrer persönlichen Daten interessiert sind – deshalb garantiert das Hotel Adula, dass alle uns überlassenen Daten ausschliesslich für den von Ihnen vorgesehenen Zweck verwendet werden.

27. Hausrecht

Widersetzt sich der Gast den Bestimmungen des Hauses und/oder lokaler Gesetze, so kann das Hotel von seinem Hausrecht Gebrauch machen und den Gast des Hotels verweisen. Eine Warnung kann, muss aber nicht vorgängig erfolgen. Der Gast bleibt in diesem Fall schadenersatzpflichtig für den Gesamtbetrag seiner im Voraus reservierten Leistungen.